Die fischerziegler GmbH setzt für die Erfüllung von Aufträgen folgende Vertragsbedingungen voraus:
1
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2
Die Aufträge an die Agentur sind schriftlich zu erteilen.
3
Versand- und Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet.
3.1
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt per Overnight-Service auf eigene Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
3.2
Im Gestaltungspreis sind Hauskorrekturen und eine Autoren-
korrektur enthalten. Für zusätzliche Autorenkorrekturen müssen wir einen Betrag von 110 EUR/Stunde (pro angefangene Grafikstunde) berechnen.
4
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
7
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entge-
gen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von der Agentur finanzielle Vor-
leistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragser-
teilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
8.1
Für die Abwicklung von Fremdleistungen (Beispielhaft: Druck-
kosten, Fotografen, Ausstattung von Events) berechnet die Agentur ein Handling charge von 15% auf das Netto-
Auftrags-volumen.
8.2
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
8.3
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Auslieferungen nur gegen Barzahlung oder Zahlung per Euroscheck vorzu-
nehmen.
8.4
Alle Lieferungen/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Besitz der Agentur.
8.5
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszu-
geben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Com-
puterdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu ver-
güten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
9
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
10
Schlussbestimmungen
10.1
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
10.2
Gerichtsstand ist Mannheim.
10.3
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.